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 Verkehrspolizei · Löwentorbogen 9a · Stuttgart

 

POLIZEIPRÄSIDIUM STUTTGART
Verkehrspolizei
Postfach 10 29 23
70025 Stuttgart

Telefon +49 711 8990-5100
Telefax +49 711 8990-2283

E-Mail stuttgart.pp@polizei.bwl.de

Öffentlicher Nahverkehr
Haltestelle
Rosensteinpark


Ob Unfallaufnahme und Verkehrskontrolle, Kontrollen des Gefahrgut-, Schwerlast- und Reisebusverkehrs aus dem In- und Ausland, 
Verkehrserziehung für Jung und Alt, die Verkehrspolizei ist für die Angelegenheiten des Straßenverkehrs in ganz Stuttgart zuständig.
Sie steuert zentral die verkehrspolizeilichen Vollzugs- und Überwachungsaufgaben im Straßenverkehr, koordiniert die Verkehrsregelung und ist mit Beamten in der integrierten Verkehrsleitzentrale der Stadt Stuttgart
(IVLZ) vertreten, die ständig die Verkehrslage beobachtet und bei Störungen in das Verkehrsgeschehen eingreift.
Indem sie bei allen vekehrsbehördlichen Maßnahmen mitwirkt und das Unfallgeschehen ständig anlalysiert, leistet die Verkehrspolizei einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt Stuttgart.
Besondere Anforderungen stellen Großereignisse in der Landeshauptstadt an die Verkehrspolizei. Bei Demonstrationen, Staatsbesuchen und sportlichen Großereignissen, Stadtfesten und einer zunehmenden Anzahl von Open-Air-Konzerten muss gewährleistet sein, dass der Straßenverkehr im Stadtgebiet funktioniert und flüssig gehalten wird.

Seit 2003 ist die gesamte Stuttgarter Verkehrspolizei mit ihren Dienststellen Verkehrsüberwachung, Verkehrsunfallaufnahme und Verkehrserziehung zentral im Gebäude Löwentorbogen 9a untergebracht.
Die ebenfalls zur Verkehrspolizei gehörende Wasserschutzpolizeistation befindet sich im Stuttgarter Hafen. Die 38 Beamtinnen und Beamten der Wasserschutzpolizei, darunter sechs speziell ausgebildete Polizeitaucher, sind auf der rund 80 Kilometer langen Flussstrecke des Neckars von Plochingen bis Neckarwestheim für die Sicherheit auf dem Wasser zuständig.

Mehr Informationen finden Sie unter der Rubrik Wasserschutzpolizei.


 Verkehrsunfallaufnahme


Die Beamten der Verkehrsunfallaufnahme werden zu Unfällen gerufen, bei denen Personen verletzt oder getötet worden sind.
Auch wenn ein besonders hoher Sachschaden entstanden ist, es sich um einen Unfall mit komplexer Spurenlage handelt oder wenn eine Straßenbahn beteiligt ist, liegt die Zuständigkeit bei ihnen.
Unfallfluchtermittlungen werden in bestimmten Fällen hier zentral geführt. Um das Fluchtfahrzeug zu bestimmen, stehen den Ermittlern eine Reihe von Hilfsmitteln zur Verfügung. Dies sind zum Beispiel Dateien zu Fahrzeug- oder Lackdaten, um möglichst genaue Informationen über Typ oder Farbe eines gesuchten Fahrzeuges zu erhalten, Fluoreszenzlampen, um Faser- und Anschmelzspuren in und am Fahrzeug sichtbar zu machen sowie Stereomikroskope, um Bruchstücke von Fahrzeugteilen, Fasern und Lacke zu vergleichen. Besonders hilfreich sind dabei Informationssysteme wie das zentrale Verkehrsinformationssystem (ZEVIS) beim Kraftfahrtbundesamt, die Leuchtendatei für Unfallfluchtnachforschungen (LUNA).
Die Zugriffsmöglichkeit auf solche Datenbestände hilft der Polizei, Unfallverursacher zu ermitteln. Anhand von Kennziffern auf Splittern von Scheinwerfer- oder Blinkergläsern können die in Frage kommenden Fahrzeuge und Fahrzeugtypen eingegrenzt werden. Auch die Baureihe kann so ermittelt werden.
Das Kraftfahrtbundesamt listet auf Anfrage des ermittelnden Beamten zum Beispiel alle Halter eines solchen Fahrzeugs in einem bestimmten Zulassungsbereich auf. Auch in den Fällen, in denen nur ein Teil eines Kennzeichens abgelesen werden konnte, kann direkt in der Halterdatei nach einem fraglichen Fahrzeug gesucht werden. Danach beginnt die kriminalistische Kleinarbeit: Autobesitzer, Kfz-Händler und Werkstattbesitzer werden befragt, Alibis dringend Tatverdächtiger überprüft und die fraglichen Autos untersucht.
Die Aufklärungsquote bei Unfällen mit komplexer Spurenlage beträgt rund 40 Prozent.
Auch "manipulierte Verkehrsunfälle", bei denen Unfälle vorsätzlich verursacht werden, um betrügerisch Geld bei den Versicherungsunternehmen abzurechnen, werden bei der Verkehrsunfallaufnahme zentral bearbeitet.
 


 Verkehrsüberwachung


Die Aufgaben der Beamten der Verkehrsüberwachung gliedern sich im Wesentlichen in folgende Teilbereiche:

Verkehrsunfallbekämpfung
Nach dem jeweils aktuellen Unfalllagebild werden die Hauptunfallursachen bekämpft.
Dazu zählen Alkohol-, Drogen- und Handykontrollen im gesamten Stadtgebiet, aber auch Motorradkontrollen und Rotlichtüberwachungen an speziellen Örtlichkeiten.
Insbesondere an Unfallschwerpunkten werden Geschwindigkeitsmessungen, zum Beispiel mit Lasermessgeräten, durchgeführt.
Außerdem stehen den Beamten mehrere zivile Video-Streifenwagen mit eingebauter Kamera zur Verfügung. Sie dokumentieren nicht nur besonders aggressives und rücksichtloses Fahrverhalten, wie zum Beispiel Drängeln, Ausbremsen oder Schneiden, sondern überführen damit auch die besonders schnellen Raser.
Gezielte Gurt- und Kindersitzkontrollen sollen das erhöhte Verletzungsrisiko bei Verkehrsunfällen reduzieren und runden das Aufgabenfeld "Verkehrsunfallbekämpfung" ab.

Verkehrsmanagement
In enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden (z.B. Stadt Stuttgart, Feuerwehr, DRK, SSB) sorgen die Beamten der Verkehrsüberwachung für einen möglichst reibungslosen Verkehrsfluss.
Dabei werden sie insbesondere bei bedeutenden Großveranstaltungen wie z.B. Fußballspiele, Open-Air-Konzerte und bei Demonstrationen eingesetzt.
Außerdem lotsen und eskortieren sie hohe Staatsgäste bei deren Besuchen in der Landeshauptstadt Stuttgart.

Verkehrsfahndung
Die EU-Erweiterung sowie der Wegfall der Grenzkontrollen aufgrund des Schengener Abkommens machen es erforderlich, im Straßenverkehr nach reisenden beziehungsweise überregional agierenden Straftätern zu fahnden. Das Augenmerk richtet sich hier vor allem auf im Fahndungssystem der Polizei ausgeschriebene Personen, Drogen- und Waffendelikte, Urkundenfälschungen von Ausweisdokumenten und Führerscheinen, Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz und Eigentumsdelikte jeglicher Art.

Schwerlast- und Reisebus-Verkehr
Im Bereich der spezialisierten Verkehrsüberwachung überprüfen die Beamten des Prüfdienstes den gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die vielseitigen und umfangreichen, zum Teil nur mit Spezialausbildung zu bewältigenden Aufgaben, erfordern persönliches Engagement, umfangreiche und ständig zu aktualisierende Fachkenntnisse sowie eine spezielle Geräte- und Fahrzeugausstattung.

Zu diesem Zweck führen die Beamten Standkontrollen durch oder fahren im Stuttgarter Stadtgebiet Streife. Hierbei werden hauptsächlich Lastkraftwagen, Kraftomnibusse und Taxen einer Kontrolle unterzogen.

Die Kontrollen beziehen sich unter anderem auf
- die Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten sowie der Feststellung von Manipulationen an Fahrtschreibern und EU-Kontrollgeräten
- die Beachtung der Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes, Personenbeförderungsgesetzes, Gefahrgutrechtes, Abfallrechtes und weiterer nationaler und internationaler Vorschriften
- den vorschriftsmäßigen technischen Zustand der Fahrzeuge
- der vorschriftsmäßigen Verstauung und Sicherung der Fahrzeugladung.



 Verkehrserziehung


Angebote für Jung und Alt
Das breite Angebot zum Thema Sicherheit im Straßenverkehr richtet sich an alle, die zu Fuß oder mit einem Fahrzeug unterwegs
sind. Jährlich erreichen die Mitarbeiter der Verkehrserziehung mit Unterrichtseinheiten, Seminaren, Vorträgen sowie bei öffentlichen Veranstaltungen und Sicherheitsaktionen weit über zehntausend Verkehrsteilnehmer aller Altersgruppen, darunter auch schon die Kleinsten im Kindergarten- und Vorschulalter. Bei Bedarf unterstützen Dolmetscher diese Veranstaltungen.

- für Kindergärten und Grundschulen
Kindergärten und Grundschulen können bei den Beamtinnen und Beamten der Verkehrserziehung Übungstermine für ihre Gruppen und 1. Klassen vereinbaren. Geübt wird, wie man sich im Straßenverkehr verhält und wie man Straßen sicher überqueren kann.
Für Kindergärten besteht, ebenfalls kostenlos, das Angebot zweistündiger Elternabende zu den Themen "Das Kind als Fußgänger" und "Das Kind als Radfahrer".
Die Fahrradausbildung ist dann Bestandteil des Lehrplans für die 4. Klassen, die auf den Übungsgeländen der Jugendverkehrsschulen und teilweise auf öffentlichen Straßen stattfindet.

- für weiterführende Schulen
Auf Anfrage von weiterführenden Schulen halten die Mitarbeiter der Verkehrserziehung Unterrichte für Schüler der Klassenstufen 5 bis 11. Themen sind unter anderem Geschwindigkeit, Anhalteweg, Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und deren führerscheinrechtliche Auswirkungen, Gefahren im Bereich von Schienenfahrzeugen, Verhalten bei Unfällen, Inlineskating.

- für Berufsschulen
Für Berufsschulen bietet die Verkehrserziehung in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen mehrtägige Aktionen an, die Unterrichte, Ausstellungen und praktische Übungen zu ähnlichen wie den zuletzt genannten Themenbereichen umfassen.
Die Angebote gelten auch für Jugendgruppen und können in die Gestaltung von Ferienprogrammen mit einbezogen werden.

- für Erwachsene und Senioren
Für Vereine, Behörden, Betriebe, Seniorengruppen und kirchliche Einrichtungen bieten die Mitarbeiter der Verkehrserziehung Fachvorträge zu allen denkbaren Verkehrsthemen an.

Aktionen
Die Verkehrserziehung ist mit ihren Aktionen zur Verkehrssicherheit auf Publikumsmessen wie zum Beispiel Familie & Heim und CMT (Caravan-Motor-Touristik), beim Landwirtschaftlichen Hauptfest oder auch bei Sicherheitstagen von Behörden und Institutionen vertreten.

Wir informieren Sie gerne. Rufen Sie uns an.
Ein großes Informationsangebot zu Verkehrsthemen finden Sie auch im Internet unter www.gib-acht-im-verkehr.de



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