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 Polizeinotruf

Die Rufnummer 110 ist eine kostenlose Notrufeinrichtung. Deshalb sollte sie nur in Notfällen gewählt werden. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in allen anderen Fällen das Gespräch sofort beendet wird.

Die Beamten stellen in dringenden Fällen noch während Ihres Anrufs sicher, dass Polizei oder Rettungsdienste so schnell wie möglich zum Einsatzort kommen.

Wenn Sie die 110 anrufen werden Sie gefragt

  • WAS - Was ist passiert ? (Unfall z. B. mit Verletzten, Schwere der Verletzungen, Einbruch)
  • WO - Wo ist es passiert? (Ort / Straße)
  • WANN - Wann ist es passiert? (Datum / Uhrzeit)
  • WIEVIELE - Anzahl der verletzten oder beteiligten Personen
  • WER - Wer ruft an (Ihr Name, Ihre Anschrift und Telefonnummer)

Für weniger dringende Angelegenheiten sowie für Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Polizeirevier.

Notrufnummer
110

wenn
  • Sie oder andere in Not sind oder Sie Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
  • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
  • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.

Diese Nummer gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon.
Münz- und kartenfrei stehen Ihnen in den Telefonzellen in Baden-Württemberg der Polizei-Notruf 110 und der Feuerwehrruf 112 zur Verfügung.

Notruf-Fax

Link zum Notruf-Fax

Notruf für Gehörlose

Rufen Sie Ihr örtliches Polizeirevier an

Wenn Sie ein Anliegen haben, das nicht den sofortigen Einsatz von Polizei oder Rettungsdienst erfordert.

Die Telefonnummer des zuständigen Reviers in Stuttgart können Sie in unserer Telefonzentrale erfragen: 0711/8990-0.

Die Telefonzentrale ist rund um die Uhr besetzt.

Oder im
Behördenwegweiser des Landes Baden-Württemberg.


Übrigens: Der Missbrauch von Notrufeinrichtungen ist strafbar und kann strafrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.