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Startseite > Polizeipräsidium Stuttgart > Wir über uns > Ermittlungsdienst Prostitution

 Ermittlungsdienst Prostitution · Christophstrasse 7 · Stuttgart

 

POLIZEIPRÄSIDIUM STUTTGART
Ermittlungsdienst Prostitution
Postfach 10 29 23
70025 Stuttgart

Telefon +49 711 8990-3970
Telefax +49 711 8990-2283
E-Mail stuttgart.pp@polizei.bwl.de

Öffentlicher Nahverkehr
Haltestelle

Österreichischer Platz
Charlottenplatz

Der Ermittlungsdienst Prostitution ist rund um die Uhr im Dienst. Bereiche, mit denen die Beamten zu tun haben, sind u.a.:
-Ausübung der verbotenen Prostitution
-Jugendgefährdende Prostitution
-Polizeirechtliche Maßnahmen gegen Freier im Sperrbezirk (§ 4 der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart)
-Platzverweisverfahren im Zusammenhang mit Prostitution
-Überwachung der Prostitution und des Rotlicht-Milieus

Sperrbezirk
Innerhalb des Sperrbezirks ist Prostitution in der Öffentlichkeit verboten.
Prostituierte, die sich in diesem Gebiet trotzdem anbieten, erhalten einen Platzverweis und werden
angezeigt. Ebenso verfährt die Polizei mit hartnäckigen und aggressiven Freiern.
Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt eine Anzeige. Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft entscheiden in
diesen Fällen und verhängen gegebenenfalls Geldbußen oder Strafen (§ 120 OwiG, § 184e StGB).
Die Übersichtskarten zeigen den Sperrbezirk im Zentrum Stuttgarts und in Teilen von Vaihingen sowie in Richtung
Sindelfingen/Böblingen.