Der Ermittlungsdienst Prostitution ist rund um die Uhr im Dienst. Bereiche, mit denen die Beamten zu tun haben, sind u.a.:
-Ausübung der verbotenen Prostitution
-Jugendgefährdende Prostitution
-Polizeirechtliche Maßnahmen gegen Freier im Sperrbezirk (§ 4 der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart)
-Platzverweisverfahren im Zusammenhang mit Prostitution
-Überwachung der Prostitution und des Rotlicht-Milieus
Sperrbezirk
Innerhalb des Sperrbezirks ist Prostitution in der Öffentlichkeit verboten.
Prostituierte, die sich in diesem Gebiet trotzdem anbieten, erhalten einen Platzverweis und werden
angezeigt. Ebenso verfährt die Polizei mit hartnäckigen und aggressiven Freiern.
Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt eine Anzeige. Polizeibehörde und Staatsanwaltschaft entscheiden in
diesen Fällen und verhängen gegebenenfalls Geldbußen oder Strafen (§ 120 OwiG, § 184e StGB).
Die Übersichtskarten zeigen den Sperrbezirk im Zentrum Stuttgarts und in Teilen von Vaihingen sowie in Richtung
Sindelfingen/Böblingen.