Haben Sie auch schon einmal etwas verloren, beispielsweise die Brieftasche? Dann kennen Sie den Aufwand, bis alle Papiere wieder beschafft sind. Oder Sie haben sich gefreut, dass ein ehrlicher Finder ihre verlorenen Dokumente gefunden und sie abgegeben hat.
Der Umgang mit Fundsachen unterliegt gesetzlichen Regelungen.
Grundsätzliches
Wenn Sie etwas Wertvolles finden, das Sie niemandem im mittelbaren Umfeld zuordnen können, handelt es sich um eine Fundsache, deren weiterer Verbleib gesetzlichen Regelungen unterliegt. Wenn Sie z.B. in einer Telefonzelle einen Geldbeutel finden und ihn an sich nehmen, sind Sie verpflichtet, die Fundsache innerhalb von 10 Tagen bei einem Fundamt oder einer anderen amtlichen Stelle abzugeben.
Fristen, Zuständigkeiten und auch der Finderlohn sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB §§ 971 und 975).
Übrigens: Wer eine Fundsache nicht abgibt, macht sich strafbar.
Finderlohn
Als ehrlicher Finder haben Sie Anspruch auf Finderlohn, also auf eine Belohnung für Ihre Ehrlichkeit und die Mühe, die Sie sich gemacht haben.
- bei Sachwerten bis zu 500 Euro - 5 Prozent
- bei höherem Wert - 3 Prozent
- bei bloßem Liebhaberwert - nach dem Ermessen des Besitzers
Fundämter und sonstige Abgabestellen
Wenn Sie den Verlust schnell bemerken und ungefähr wissen, wo Sie etwas verloren haben, können Sie beim örtlichen Polizeirevier nachfragen, ob jemand die Fundsache abgegeben hat.
Fundsachen, die bei einem der Stuttgarter Polizeireviere abgegeben werden, bringen die Beamten am folgenden Arbeitstag zum Städtischen Fundamt.