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POLIZEIPRÄSIDIUM STUTTGART Polizeigewahrsam und Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) Postfach 10 29 23 70025 Stuttgart
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Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE)
In der Landeshauptstadt werden seit Ende 2001 Menschen, die nach Alkohol- oder Drogenmissbrauch hilflos aufgegriffen werden, in die Zentrale Ausnüchterungseinheit (ZAE) des Polizeipräsidiums Stuttgart eingewiesen und unter ärztlicher Aufsicht ausgenüchtert.
Die Zentrale Ausnüchterungseinheit ist bundesweit die einzige Einrichtung in dieser Form.
Mit ihr ist die Versorgung hilflos Betrunkener oder Drogenkranker in den Zellen des Polizeigewahrsams deutlich verbessert worden. Ein Arzt und medizinisch ausgebildetes Personalentlasten nicht nur die Krankenhäuser, sondern entbinden die im Polizeigewahrsam diensthabenden Polizeibeamten von einer Aufgabe, die sie lange Zeit zwangsläufig zu erfüllen hatten, für die sie aber nicht ausgebildet waren.
Obwohl jede hilflose Person vor der Aufnahme in den Gewahrsam ärztlich untersucht wurde und wenn notwendig individuelle Überwachungszeiten - auch nach Vorgabe der Ärzte - eingehalten wurden, starben zwischen 1986 und 1999 in den Zellen 19 Menschen, unter ihnen 14 infolge Alkoholmissbrauchs und eine Person infolge Drogeneinwirkung.
Seit 1973 bemühten sich alle verantwortlichen Behörden und Institutionen um eine Lösung. Die Todesfälle in den Gewahrsamszellen und Verhandlungen über die Notwendigkeit einer medizinischen Betreuung führten schließlich zur Zentralen Ausnüchterungseinheit im Polizeigewahrsam.
Die Zentrale Ausnüchterungseinheit ist seit dem 1. November 2001 in Betrieb und wurde am 4. Dezember 2001 offiziell ihrer Bestimmung übergeben. Für das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die damalige Landespolizeidirektion Stuttgart II, unterzeichnete der Polizeipräsident den Kooperationsvertrag mit der Ärzteschaft Stuttgart und deren Verein Notfallpraxis
Stuttgart e.V. sowie mit einem in der Stadt ansässigen Pflegedienst.Die Zentrale Ausnüchterungseinheit Stuttgart" wurde von der Jury des Qualitätsförderpreises Gesundheit Baden-Württemberg im Rahmen des Gesundheitsforums Baden-Württemberg am
18.12.2002 mit einem Sonderpreis ausgezeichnet.
Die Einrichtung
Die Zentrale Ausnüchterungseinheit ist in das Gebäude des umgebauten Polizeigewahrsams im Areal an der Hahnemannstraße integriert und nimmt einen Teil des Erdgeschosses ein.Die Einrichtung verfügt über 15 videoüberwachte Plätze in insgesamt acht Zellen. In zwei der Räume können jeweils vier Männer untergebracht werden, für Frauen wurde eine Doppelzelle eingerichtet. Für renitente oder gewalttätige Personen gibt es fünf Einzelzellen. Alle Zellen haben Fußbodenheizung sowie eine spezielle Boden- und Wandbeschichtung, die sich hygienisch reinigen lässt. Über eine Gegensprechanlage können Aufsichtspersonen sowohl von der Wache als auch vom Videoüberwachungsraum aus jederzeit Kontakt zu einem Hilflosen aufnehmen. Eine Klimaanlage be- und entlüftet die Zellen und verhindert, dass stickige Luft in die Flure und ins übrige Gebäude entweicht.
Das Personal
In der Zentralen Ausnüchterungseinheit versehen ein Arzt oder eine Ärztin und Pflegepersonal gemeinsam mit Polizeibeamten ihren Dienst.Die Beamten sind für den allgemeinen Dienstbetrieb im Polizeigewahrsam, die Aufnahme und die Entlassung sowie
für die mit dem Gewahrsam verbundenen rechtlichen Eingriffsmaßnahmen zuständig.Arzt und Pfleger garantieren jede Nacht von 19.00 Uhr bis 07.00 Uhr die medizinische Betreuung hilfloser Personen, von denen der größte Teil in den Abend- und
Nachtstunden eingeliefert wird.Der diensthabende Arzt und Pfleger können während der Ausnüchterung eventuell auftretende Komplikationen,kritische Veränderungen im Gesundheitszustand oder Verletzungen rechtzeitig erkennen und im Notfall sofort
mit der medizinischen Versorgung beginnen.
Zu ihren Aufgaben gehört u.a.:
- die ärztliche Untersuchung aller hilflos aufgegriffenen Personen, die Entscheidung über deren Haft- und Entlassfähigkeit,
- die medizinische Betreuung der Hilflosen,verbunden mit regelmäßigen Kontrollen der Vitalfunktionen und einer ständigen Überwachung am Bildschirm,
- die Notfallversorgung bei Verletzungen oder bei auftretenden Komplikationen sowie
- die Entnahme aller polizeilich angeordneten Blutproben, unabhängig davon, ob die betreffende
Person anschließend in die Zentrale Ausnüchterung aufgenommen wird.
Hilflos Betrunkene
Im ersten vollen Betriebsjahr 2002 waren von insgesamt 6.711 in Gewahrsam genommenen Personen 3.666 in der
Zentralen Ausnüchterungseinheit, im Jahr 2003 kletterte die Zahl der Auszunüchternden auf 3.959 von 6.433
Ingewahrsamnahmen insgesamt.
Seit 2005 sind die Zahlen rückläufig. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 3.714 Personen in den Polizeigewahrsam eingeliefert, 2.408 von ihnen mussten in die Zentrale Ausnüchterungseinheit untergebracht beziehungsweise versorgt werden.