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"Vorbeugen ist besser als Heilen"
Dieser alte medizinische Grundsatz hat im Laufe der Jahre auch Einzug bei der Polizei gehalten. Obwohl in der Generalklausel des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg schon seit jeher der Grundsatz "Prävention vor Repression" festgeschrieben ist, wurde verständlicherweise der Schwerpunkt der täglichen polizeilichen Arbeit dort gesehen, wo ein Verkehrsunfall zu bearbeiten oder eine bereits begangene Straftat aufzuklären war.
Heute versucht die Polizei durch vielfältige Präventionsmaßnahmen in der Form Einfluss zu nehmen, dass Verkehrsunfälle oder Straftaten erst gar nicht geschehen. Präventive Streifentätigkeit, Überwachung von Unfallschwerpunkten, Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz und die Kommunale Kriminalprävention sind Teilbereiche der Prävention, die diesem Gesichtspunkt Rechnung tragen sollen. |
Erst durch die enge Kooperation mit anderen Partnern kann ein wirksames Netzwerk der Prävention geflochten werden. Und die Zahl der Kooperationspartner vergrößert sich permanent. So sind nicht nur der Landkreis, die Städte, Gemeinden und Behörden beteiligt, auch eine Vielzahl anderer Organisationen, Vereine und bürgerschaftliches Engagement tragen dazu bei, in ihrem jeweiligen Bereich für mehr Sicherheit durch Vorbeugung zu sorgen.